Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Karlsruhe-Stupferich, BAB 8, km 262.350, Stuttgart – Karlsruhe um 16 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde 60,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 136 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan FM 1.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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