Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Gärtringen, auf der BAB 81, im Bereich von km 603,2, Fahrtrichtung Singen um 32 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 152 km/h. Beweismittel:
Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung, Bußgeld: 120,00 €

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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