Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 14059, Berlin, auf der BAB 100, Nord, AS Kaiserdamm, vor Knobelsdorffbrücke, Nord um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 120,00 € erhoben. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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