Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Eching, A 9, AK Neufahrn, Abschnitt 1080, Ast B-1, km 0,37, Ri. BA ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES8.0 und Foto. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Schreiben Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.
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