Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Frankfurt am Main, A 66,Ludwig-Landmann-Straße 219, FR Norden, aus Ri. Rödelheim, wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Frankfurt am Main erhob 70,00 € Bußgeld.
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