Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, A 60, in Höhe AK Mainz-Süd, FR Darmstadt begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 40 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät 100 km/h. Bußgeld: 240,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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