Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in München, auf der A 8 West, Ri. München, Abschnitt 240, bei km 1.849 um 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeld von 240,00 € erhoben. 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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