Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Neuching – Lüss, auf der Münchner Straße, Höhe Haus Nr. 52. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Foto 88 km/h. Bußgeld: 160,00 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Voreintragungen.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Verkehrsüberwachung Gemeinde Neuching
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