Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberaudorf, St 2019, Abschnitt 380, km 8,5-9, Ri. Brannenburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät FG21P ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h. Bußgeld: 105,00 €, erhöht wegen Voreintragung.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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