Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Mobiltelefon gehalten und bedient wurde in Kaufbeuren, auf der Augsburger Straße, Höhe Autohaus. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Die Benutzung eines Mobiltelefons wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet, Voreintragungen wurden erhöhend berücksichtigt.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat,  § 17 OWiG

Bußgeldbescheid wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”