Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Smartphone gehalten und benutz wurde in München auf der Richard-Strauss-Straße, Kreuzung Denninger Straße Beweismittel: Zeugen, Foto, Bußgeld: 100,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat, § 19 OWiG
Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.
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