Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Erfurt, bei km 117,2, Lastspur um 16 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 76 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erhob 210,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragungen

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