Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Landshut, Konrad-Adenauer-Straße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Handmessgerät FG21P 54 km/h. Bußgeld: 80,00 €, 1 Punkt
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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