Mit 33 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Landstuhl, Gemarkung Landstuhl, BAB 62, km 213,6, FR Trier  außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto ergab 93 km/h. Bußgeld: 260,00 € erhöht wegen Voreintragungen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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