Mit 33 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Landstuhl, Gemarkung Landstuhl, BAB 62, km 213,6, FR Trier außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto ergab 93 km/h. Bußgeld: 260,00 € erhöht wegen Voreintragungen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.