Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, auf der Osterfelder Str. FR Osterfeld die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 71 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 Laser. Bußgeld: 140,00 € erhöht wegen mehrerer Voreintragungen

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Stadt Oberhausen erlassen.

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