Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in  72108, Rottenburg, Osttangente um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Foto. Bußgeld: 120,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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