Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden mit 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und  Foto. Bußgeld: 140,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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