Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 96,00 € erhoben, erhöht wegen Voreintragungen. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hagen

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