Der Rotlichtverstoß in Leipzig, Kreuzung Berliner Straße / K.-Schumacher-Str. wurde mittels Messgerät stationäre Anlage TPH-III mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig erhob 90,00 € Bußgeld

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