Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 72, km 106,5, Gemarkung Chemnitz FR Leipzig außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Videomessung ProVida 2000 . 1 Monat Fahrverbot.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen erhob 160,00 € Bußgeld

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