In 68723, Gem. Plankstadt, B 535, Abf. Schwetzingen-Zentrum, km 0,8, Rtg. MA wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 91 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis erhob 100,00 € Bußgeld

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