Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elchingen, A 8, Ri. München, Abschnitt 100, km 2,7 – 3,4 mit 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel: Handmessgerät FG 21P. Bußgeld: 120,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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