Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langenmoosen, auf der St 2050, im Abschnitt 270, bei km 2500. FR Langenmoosen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 133 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Handmessgerät – FG21P. Bußgeld: 120,00 €, 1 Punkt

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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