Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 95, Ri. Garmisch-Patenkirchen, im Abschnitt 120, km 0.900-1.000 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 106 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan Speed, Foto. Bußgeld: 80,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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