Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Landshut, auf der Konrad-Adenauer-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 74 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Handmessgerät FG21P. Bußgeld: 80,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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