Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 100,000, Fahrtrichtung Frankfurt/Main die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 144 km/h. Bußgeld: 230,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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