Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rheda-Wiedenbrück, auf der A 2, in Höhe km 352,300, RF Dortmund nicht eingehalten. Bußgeld: 80,00 €
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0, VKS-Messung
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh
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