Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9,694, linke Spur begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 129 km/h. Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, §25 StVG, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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