Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Weitnau-Untereinöden, auf St 2055, im Abschnitt 1200, Bereich km 2,2, Ri. Buchenberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 101 km/h, Bußgeld: 120,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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