Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Lichtenfels, St. 2203, Abschnitt 180, im Bereich von km 0,800-1,000, Richtung Altenkunstadt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät – FG21P 97 km/h, Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot wegen Voreintragung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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