Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Krefeld, auf der Bundesautobahn A 57, bei km 66,402, in FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 135 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 35 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Krefeld
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