Verstoß gegen erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 17.07.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 71665 Vaihingen, auf der B 10, Haltestelle Pulverdingen, Rtg. Stuttgart um 58 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 128 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Vaihingen an der Enz
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