Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Niederaula ,auf der A 7, bei km 525,990, Fulda-Kassel wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 129 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel:Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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