Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock mit 29 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 69 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.
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