Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Lüneburg, B 4 / B 209, Abschnitt 750, Station 0,3, FR Hamburg mit 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 dokumentierte mit Frontfoto 101 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Formular Anhörung
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