Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Frankfurt am Main, auf der Hanauer Landstraße, Höhe 26 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 75 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 45 km/h festgestellt. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.
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