Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285,000, in FR Dortmund mit 31 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 151 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

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