Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemeinde Rade, auf der Rader Hochbrücke, A7, bei km 61,023, in Rtg. Norden um 49 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 129 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandte Anhörung

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