Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285,800, FR Dortmund zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 146 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 46 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

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