Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 52511 Geilenkirchen, auf der B 56, Höhe Hommerschen, in FR Aldenhoven. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 90 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Leivtec XV2 mit Frontfoto 92 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Heinsberg

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