Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Badendorf, auf der A 20, bei km 248,090, in Rtg. Rostock um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Formular Anhörung

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