Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 10.06.2016 in Kirchheim, auf der BAB 4, Kirchheimer Dreieck-Dresden, bei km 364.250 um 41 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 41 km/h. Beweisfoto liegt vor.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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