Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 125 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät: PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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