Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,890, Singen – Stuttgart wurde mit 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Lasergerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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