Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münzberg, auf der BAB 5, Kassel – Frankfurt, bei km 451,177 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Messung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 110 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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