Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64385 Reichelsheim, Odenwald, OT Gersprenz, auf der B 38, Gersprenztalstraße, Höhe Haus Nr. 49, in Fahrtrichtung Brensbach die zulässig Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 76 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Sensormessung festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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