Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Idstein, auf der BAB 3, in Höhe km 130,400, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 50 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Video-Band-Aufzeichnung wurden 170 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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