In Fernwald, auf der BAB 5, km 438,763, Fahrtrichtung Frankfurt bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h der erforderliche Abstand von 47,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Video-Band-Aufzeichnung mit VKS-Messung.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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Bußgeldverfahren nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes auf der BAB 5, km 438,763 eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel