Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h in 88471, Gem. Laupheim, B 30, unter Brücke, L 265, km 1,12, FR Biberach überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit ESO Einseitensensor 3.0 mit Foto 144 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Laupheim übersandte Vordruck Anhörung

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